Video- und Musikdownload in der Schweiz legal

Geschrieben am 29 Oktober, 2007, unter

Kürzlich wurde in den U.S. eine Frau mit einer mächtigen Geldstrafe gebüsst weil sie illegal Musik runtergeladen hat. Der Fall hat grosse Proteste v.a. auf Blogs ausgelöst.
Als Schweizer hat man da gut Lachen, denn im Vergleich zu der Gesetzgebung in den U.S. ist bei uns das Downloaden für den eigenen Gebrauch erlaubt.
Dass dem wirklich so ist hat heute Herr Dr. Leaderach in der Patentvorlesung an der ETHZ aufgezeigt.

Bei Filmen oder auch MP3's geht es um sog. Werke mit Urheberrechten. In der Schweiz lautet die Definition eines Werkes wie folgt:
Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.
Die Anerkennung des Urheberrechts wird im Art. 9 definiert:
Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht am eigenen Werk und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.
Spannend wird's dann im Art. 19 welcher die erlaubte Verwendung regelt:
Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;

Und die entscheidende Bestimmung steht in Art. 20:
Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.
Das heisst nichts anderes als, dass das Downloaden für den eigenen Gebrauch (!) legal und kostenfrei ist.
Super, jetzt kann ich also auch in der RWI (Rechtswissenschaften) Bibliothek mein Azureus starten ;)